Der Weg zum Führerschein
1. Nothelferkurs
Wer den Lernfahrausweis der Kategorie A1, A, B erwerben möchte, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) bei einer dazu anerkannten Organisation absolviert wurde. Der Nothelferkurs darf nicht älter als 6 Jahre sein.
2. Lernfahrausweis beantragen
Ein Gesuchformular (Ziffer 12) für den Lernfahrausweis können Sie direkt beim Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton beantragen.
Auf dem Formular sind die einzelnen Schritte detailliert beschrieben.
3. Theorie
Nach dem einreichen des Gesuchsformular, erhalten Sie die Berechtigung zur absolvierun der Theorieprüfung. Mehr Informatiionen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis zusammen mit der Anmeldekarte für die praktische Führerprüfung per Post.
4. Verkehrskundekurs / VKU
Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch und kann frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden.
5. Fahrstunden
Nach Erhalt des Lernfahrausweises sind Sie berechtigt, Fahrstunden bei einem Fahrlehrer oder mit einer Begleitperson zu absolvieren. Die Begleitperson muss mindestens das 23. Altersjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre im Besitz des unbefristeten Führerscheins der entsprechenden Kategorie sein.
6. Führerprüfung
Jetzt dürfen Sie zeigen, was wir zusammen erarbeitet haben. Nach bestandener Führerprüfung bekommen Sie Ihren Führerschein auf Probe schon bald per Post zugestellt. Auf Probe heisst, der Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nach dem Besuch der WAB Kurse in einen unbefristeten Führerschein umgetauscht werden.
7. WAB Kurse (WeiterAusBildung) Regelung für Führerscheine mit Ablaufdatum bis 31.12.2020
Mit der Führerprüfung ist die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen. Die obligatorische Weiterbildung für Neulenkerinnen und Neulenker umfasst zwei eintägige Kurse von je acht Stunden. Der 1. Kurstag soll in den ersten sechs Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der 2. Kurstag nach dem ersten, spätestens im dritten Jahr nach der Führerprüfung.
7b. WAB Kurse (WeiterAusBildung) Regelung für Führerscheine mit Ablaufdatum ab 01.01.2021
Ihr müsst nur noch einen Kurstag besuchen! Jene die den WAB 1 bereits besucht haben und der Führerschein auf Probe läuft ab dem 01.01.2021 ab, dann reicht diese Weiterbildung bereits! Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.